Private Blitzer sind unzulässig

Nicht dass ich es gut heiße, dass Leute zu schnell fahren und damit davonkommen, aber dennoch sind das m.E. gute Nachrichten: Kommunen müssen solche hoheitlichen Aufgaben selbst erledigen und dürfen sie nicht an privat geführte und somit gewinnorientierte Unternehmen outsorcen, sagt das OLG Frankfurt. Wer also in letzter Zeit z.B. im Main-Kinzig-Kreis von einem mobilen Blitzer geblitzt wurde hat gute Chancen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt werden muss – und das dürfte dann wohl auch für andere Gemeinden gelten, in denen private Firmen die Verkehrsüberwachung durchführen.

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